| Leistung | Sterbegeldversicherung: Im Sterbefall erhält die benannte Person die vereinbarte Todesfallsumme zzgl. der erwirtschafteten Überschüsse. Im Falle eines Unfalltodes wird die doppelte Versicherungssumme ausbezahlt. |
| Versicherungssummen | Die Versicherungssummen variieren zwischen 5.000,- und 25.000,- Euro. |
| Kann der Vertrag für eine andere Person abgeschlossen werden? | Der gesetzliche Vertreter kann die Sterbegeldversicherung abschließen. Benötigte Unterlagen hierfür sind:
- Eine Kopie der Vermögensvollmacht
Antragssteller kann auf das Leben einer anderen Person abschließen, es ist jedoch in diesen Fällen stets die Unterschrift der zu versichernden Person benötigt. |
| Gesundheitsprüfung? | Bei der Sterbegeldversicherung der Rheinland Versicherungen wird keine Gesundheitsprüfung durchgeführt. |
| Mögliches Eintrittsalter | Die Beiträge werden bis zum 85. Lebensjahr geleistet, nach dem 85. Lebensjahr besteht ein lebenslanger beitragsfreier Versicherungsschutz. |
| Beiträge | Die Beiträge werden bis zum 85. Lebensjahr geleistet, nach dem 85. Lebensjahr besteht ein lebenslanger beitragsfreier Versicherungsschutz. |
| Bezugsrecht für die Versicherungssumme und die erwirtschafteten Überschüsse | Das Bezugsrecht für die Versicherungssumme erhält eine bestimmte Person, oder die Erben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf direktem Wege ein Bestattungsunternehmen eigener Wahl als bezugsberechtigt zu bestimmen. |
| Was geschieht bei einem Ableben kurz nach Vertragsschluss? | Bei einem Ableben in den ersten drei Laufzeitjahren der Sterbegeldversicherung kommt es zu einer Rückzahlung der eingezahlten Beiträge.
Der volle Versicherungsschutz wird nach drei Laufzeitjahren geleistet.
Bei einem Unfalltod wird die volle Versicherungssumme sofort fällig (doppelte Versicherungssumme kann vereinbart werden). |
| Überschuss - Auszahlung des erwirtschafteten Überschusses | Der am Ende der Laufzeit erwirtschaftete Überschuss wird zusammen mit der Versicherungssumme an die Bezugsberechtigte Person ausbezahlt. |