Mit der Sterbegeldversicherung der Rheinland Versicherungen können Sie eine Versicherungssumme von 5.000,- Euro bis zu 25.000,- Euro vereinbaren. Die Versicherungssumme ist frei vereinbar und wird in diesen Grenzen ohne Gesundheitsprüfung angenommen.
Im Versicherungsantrag bestimmen Sie die bezugsberechtigte Person selbst. Mögliche Bezugsberechtigte Personen können sein:
- Einzelpersonen
- Ehegatten
- Kinder
- Enkelkinder
Darüber hinaus ist es ebenfalls möglich, ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl als bezugsberechtigt zu bestimmen. Die Vorteile hierbei liegen auf der Hand. Das Geld ist im Ernstfall sofort verfügbar und Hartz IV sicher bei unwiderruflichem Bezugsrecht.